Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einbeziehung

Durch Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Die Bedingungen sind für alle Lieferungen und Leistungen von Nachrichtentechnik Emmerl GmbH gültig.

1. Geltungsbereich

  1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Andere oder entgegenstehende Bedingungen z.B. Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten auch dann nicht, wenn der Kunde im Rahmen der Geschäftsanbahnung oder bei der Erteilung des Auftrags auf die eigenen AGB Bezug nimmt. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Nachrichtentechnik Emmerl GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, Nachrichtentechnik Emmerl GmbH hat ihnen schriftlich zugestimmt. Vorrangig zu diesen AGB gelten nur schriftliche Individualvereinbarungen.

2. Vertragsabschluss

  1. Angebote von Nachrichtentechnik Emmerl GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst zustande durch beiderseitige Vertragsunterschrift oder schriftlichen Auftrag des Kunden und Annahme durch Nachrichtentechnik Emmerl GmbH oder tatsächliche Leistungserbringung der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH.
  3. Nachrichtentechnik Emmerl GmbH kann die Annahme des Angebotes ohne die Angabe von Gründen ganz oder teilweise ablehnen und/oder von der Beibringung bestimmter Leistungen (insbesondere Sicherheitsleistungen) und Mitwirkungshandlungen abhängig machen.
  4. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann Nachrichtentechnik Emmerl GmbH bis zu 30% des Auftragswertes berechnen.

3. Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Listenpreise bzw. Angebotspreise der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH zum Zeitpunkt des Auftragseingangs zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Nachrichtentechnik Emmerl GmbH ist verpflichtet, dem Kunden auf Anfrage Auskunft über die aktuellen Preise zu erteilen. Es besteht jedoch keine automatische Informationspflicht der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH gegenüber ihren Kunden bei Preisänderungen. Die jeweiligen Preise gelten grundsätzlich ausschließlich Porto, Fracht und Verpackung.
  2. Falls keine anderslautenden Angaben gemacht wurden, beträgt die Gültigkeitsdauer von Angeboten 7 Tage ab Angebotsdatum bzw. Erstellungsdatum.
  3. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Für bestimmte Gerätetypen werden Reparatur-Pauschalpreise berechnet. Diese enthalten alle Reparaturkosten wie Material, Arbeitszeit, Verpackung und Postrückversand. Nicht in den Reparaturpauschalen enthalten sind: Anlieferung bzw. Zusendung, Ersatz fehlender Teile, Defekte durch Fremdeingriff, Transportschäden bei der Anlieferung, Akkus bzw. Batterien, manipulierte bzw. vorselektierte Geräte.
  5. Bei Gerätetypen für die keine feste Reparaturpauschale besteht, kann auf schriftlichen Kundenwunsch hin ein telefonischer Kostenvoranschlag erstellt werden. Dieser Kostenvoranschlag ist für den Kunden kostenlos. Schriftliche Kostenvoranschläge werden in der Regel nicht erstellt. Besteht ein Kunde auf einem schriftlichen Kostenvoranschlag, wird für diesen je nach Aufwand eine Pauschale von mindestens 30,- Euro zzgl. MwSt. berechnet.

4. Zahlungsverzug

  1. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist Nachrichtentechnik Emmerl GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Es sei denn, Nachrichtentechnik Emmerl GmbH weist einen höheren, oder der Kunde einen geringeren Schaden nach. Sollte die Zahlung binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung nicht erfolgt sein, so erfolgt unverzüglich die gerichtliche Geltendmachung.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller bereits sonst entstandenen Forderungen bleibt die Ware im Eigentum der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg ist dem Käufer nicht gestattet.
  2. Auf Verlangen von Nachrichtentechnik Emmerl GmbH ist der Kunde verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Kunde Nachrichtentechnik Emmerl GmbH sofort zu benachrichtigen.
  3. Die Nachrichtentechnik Emmerl GmbH hat das Recht, die Ware nach Zahlungsverzug wieder heraus zu verlangen.
  4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn er den gelieferten Vertragsgegenstand weiterbearbeitet, die Bearbeitung stets für die Nachrichtentechnik Emmerl GmbH erfolgt. Die Nachrichtentechnik Emmerl GmbH erwirbt somit Eigentum an dem zu bearbeitenden Vertragsgegenstand.
  5. Sofern der Kunde Händler ist, ist er zur Weiterveräußerung des Vertragsgegenstandes im normalen Geschäftsgang berechtigt. Für diesen Fall tritt jedoch der Kunde die ihm gegenüber seinen Abnehmern zustehenden Forderungen schon jetzt an die Nachrichtentechnik Emmerl GmbH ab; zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde berechtigt, solange er nicht gegenüber der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH in Zahlungsverzug geraten ist. Soweit dies der Fall ist, ist die Nachrichtentechnik Emmerl GmbH berechtigt, die Weiterveräußerungs- und Einziehungsbefugnis für den Vertragsgegenstand schriftlich zu widerrufen.
  6. Wird die unter Vorbehalt stehende Ware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die Bestimmung gemäß der Ziffer (5) sinngemäß.

6. Versand

  1. Der Versand an gewerbliche Kunden und Ämter erfolgt grundsätzlich, soweit nicht anders vereinbart, per Rechnung. Die Entscheidung hierüber liegt jedoch allein bei der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH.
  2. Neukunden, Privatkunden sowie Kunden mit schlechter Zahlungsmoral (ab Mahnstufe 1) werden von Nachrichtentechnik Emmerl GmbH nur per Vorauskasse beliefert.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, liefert die Nachrichtentechnik Emmerl GmbH ab einem Nettoauftragswert von 100,00 € innerhalb Deutschlands versandkostenfrei, darunter werden pauschal 6,80 € + MwSt. Versandkosten berechnet.
  4. Die Versandart wird von Nachrichtentechnik Emmerl GmbH festgelegt.
  5. Schreibt der Käufer einen bestimmten Transportweg vor, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
  6. Alle Bestellungen werden so schnell wie möglich ausgeliefert. Eine Haftung für die Lieferung zu einer bestimmten Zeit wird jedoch nicht übernommen. Teillieferungen sind zulässig.
  7. Anlieferungen bzw. Rücklieferungen vom Kunden an Nachrichtentechnik Emmerl GmbH erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Sendungen haben in der Originalverpackung oder einer geeigneten anderen Verpackung und einwandfreiem Zustand der Ware zu erfolgen.

7. Reklamationen

  1. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. den §§ 377, 378, 381 Abs. 2 BGB unberührt. Ergänzend wird folgendes vereinbart:
  2. Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang unter Vorlage von Lieferschein oder Rechnung an Nachrichtentechnik Emmerl GmbH schriftlich mitgeteilt werden. Für zunächst nicht erkennbare Mängel gilt eine Rügefrist von drei Monaten.
  3. Im Falle der Sachmängelhaftung ist Nachrichtentechnik Emmerl GmbH berechtig und verpflichtet, Mangelbeseitigung auf eigene Kosten durchzuführen. Sie ist auch berechtigt, eine Ersatzlieferung zu tätigen. Ist Nachrichtentechnik Emmerl GmbH nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich die durchzuführende Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung über eine angemessene Frist hinaus oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu begehren. Zu weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatz, ist der Kunde nicht berechtig.
  4. Der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen (Ziff. (3)) gilt insbesondere für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen der gelieferten Waren, sowie Fallschäden, Flüssigkeitsschäden und Schäden durch unsachgemäßen Eingriff durch den Kunden oder Dritte.
  5. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten auf ausgeführte Reparaturarbeiten, von 12 Monaten auf Gebrauchtgeräte und von 24 Monaten auf Neugeräte. Während der Gewährleistungszeit trägt Nachrichtentechnik Emmerl GmbH sämtliche Reparaturkosten, soweit es sich um einen Gewährleistungsfall handelt und nicht Verschleißteile hiervon betroffen sind.
  6. Die Anlieferung der defekten Ware hat durch den Kunden zu erfolgen. Liegt kein Gewährleistungsfall vor, so können etwaige Fahrt- und/oder Transportkosten seitens Nachrichtentechnik Emmerl GmbH dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
  7. Nachrichtentechnik Emmerl GmbH gewährleistet, während der Gewährleistungsfrist, Reparaturen so schnell wie möglich abzuwickeln. Eine Haftung für die Reparatur innerhalb einer bestimmten Zeit wird nicht übernommen.

8. Haftung

  1. Die Nachrichtentechnik Emmerl GmbH haftet nicht für Schäden, welche nicht an dem Vertragsgegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere haftet die Nachrichtentechnik Emmerl GmbH nicht für Folgeschäden jedweder Art oder entgangenem Gewinn.
  2. Dies gilt nicht, soweit die Ansprüche des Kunden auf einer ausdrücklich schriftlich übernommenen Garantie beruhen. Gleiches gilt, soweit die Ansprüche des Kunden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH beruhen.
  3. Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Schadensersatzplicht der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH bei grob fahrlässiger oder leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht für jedes schadensstiftende Ereignis auf den vertragstypisch, vorhersehbaren Schaden, grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Ist der Kunde Verbraucher, so ist die Schadensersatzhaftung der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit die Nachrichtentechnik Emmerl GmbH eine wesentliche Vertragspflicht infolge einfacher Fahrlässigkeit verletzt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.
  5. Eine Haftung gemäß §1 Produkthaftungsgesetz beleibt unberührt.
  6. Der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH bleibt stets der Einwand des Mitverschuldens eröffnet.

9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  1. Gegen Forderungen von Nachrichtentechnik Emmerl GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgehaltenen Forderungen aufrechnen.
  2. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis zu.

10. Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH: Gewerbestraße 14 - 84570 Polling - Bundesrepublik Deutschland.

11. Gerichtsstand

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus Liefer- und Leistungsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Nachrichtentechnik Emmerl GmbH. Ihr ist unbenommen, den Kunden an dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichtsstand zu verklagen.

12. Geltendes Recht

  1. Jegliche Vertragsbeziehung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist abbedungen.

13. Sonstiges

  1. Mündliche, telefonische sowie mit Vertretern getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Nachrichtentechnik Emmerl GmbH.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bedingung eine adere, rechtlich zulässige Bedingung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt. Letzteres gilt auch für den Fall einer Lücke.

Stand: Juli 2021